Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hatte am Dienstag die Ausstrahlung von Glückspielwerbung für „Tipico“ und „wetten.de“ im Programm von Sat.1 beanstandet. Der Sender hatte die Werbung für öffentliches Glücksspiel im September und Oktober vergangenen Jahres ausgestrahlt.

Nun will Sat.1 rechtliche Schritte prüfen, da nach Ansicht des Senders die Werbeverbote derzeit nicht mehr angewendet werden können, so die Angaben des Medienmagazins dwdl.de.

Sat.1-Sprecherin Diana Schardt sagte gegenüber dwdl.de: „Wir sind der Auffassung, dass die Werbeverbote des Glücksspielstaatsvertrages gegen höherrangiges EU-Recht verstoßen und bis zum Erlass eines neuen Glücksspielstaatsvertrages nicht mehr angewendet werden können.“

Nach Auffassung der ZAK ist Verstoß eindeutig. So sagte ZAK-Vorsitzender Thomas Fuchs in einer Pressemeldung: „Die ZAK wird derartige Rechtsverstöße weiter verfolgen. Auch der neue Glücksspielstaatsvertrag wird Fernsehwerbung nur in engen Grenzen erlauben. Bis dahin gilt der alte Staatsvertrag fort.“

Der Glücksspielstaatsvertrag war bis zum 31.12.2011 befristet. Die Konferenz der Ministerpräsidenten hat – bis auf Schleswig-Holstein – am 15.12.2011 den neuen Glückspielstaatsvertrag unterzeichnet, der am 1.7.2012 in Kraft treten soll.